Homeschooling ist in ganz Europa (sowie allen anglophonen Ländern weltweit) grundsätzlich erlaubt – nur Deutschland leistet sich bisher eine Kriminalisierung engagierter Eltern
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Endnoten
- www.verfassungen.de/de/de33-45/schulpflicht38.htm
- „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (Mai/Juni 1946). Es galt in der sowjetisch besetzten Zone, und in der späteren DDR.
- Grundgesetz Art. 6: (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Grundgesetz Art.7: (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates …
(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates …
- Autor vieler Bücher, die teilweise auf Deutsch vorliegen, z.B. „Aus schlauen Kindern werden Schüler“, „Wie Kinder lernen“, „Zum Teufel mit der Kindheit“ und andere. Begründer der ersten US-Zeitschrift für freie Bildung Growing without Schooling.
- Nachfolger des 1985 verstorbenen John Holt und Leiter der Holt Association, die Bücher und Lernmaterialien für frei lernende Kinder herausbringt.
- Gründerin der Clonlara School (ohne kollektiven Lehrplan und Anwesenheitspflicht), die inzwischen weltweit frei lernende Kinder begleitet und betreut.
- Autorin des Bestsellers „The Teenage Liberation Handbook“, das 2007 auf Deutsch erscheinen soll (Genius Verlag).
- Eine Zusammenfassung der derzeitigen Situation, viele hilfreiche Links und Kontakt zu aktiven Eltern finden sich z.B. unter www.netzwerk-bildungsfreiheit.de und www.alternative-learning.org.
- Näheres z. B. in Alan Thomas: „Informelles Lernen“, aus: Kurskontakte 145, www.kurskontakte.de/article/show/article_447ea69fba1da.html
- Keller, Olivier: „Denn mein Leben ist Lernen: Wie Kinder aus eigenem Antrieb die Welt erforschen.“ Weitere Buchtips unter www.leben-ohne-schule.de/buecher.html
- Siehe u.a. John Holt: „Aus schlauen Kindern werden Schüler … Von dem, was in der Schule verlernt wird.“ ISBN 3407221320, sowie „Kinder lernen selbstständig – oder gar nicht(s)“ ISBN 340722009X
- Studie von Paula Rothermel, www.jspr.btinternet.co.uk/PaulaRothermel.htm, deutsche Kurzfassung unter www.bvnl.de/texte.html?cat=cat_4129513b48db2 .
- Siehe z.B. die Pressemitteilung der Stadt Hamburg vom 8. 3. 2005: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/presse_meldungen/2005/maerz/08/2005-03-08-bbs-schulpflicht.html, sowie viele andere Quellen unter den Stichworten „Jessica Schulpflicht“
- „Die Schulpflicht steht zudem in einem angemessenen Verhältnis zu dem Gewinn, den die Erfüllung dieser Pflicht für den staatlichen Erziehungsauftrag und die hinter ihm stehenden Gemeinwohlinteressen erwarten lassen. Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten „Parallelgesellschaften“ entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren. … Für eine offene pluralistische Gesellschaft bedeutet der Dialog mit solchen Minderheiten eine Bereicherung. Dies im Sinne gelebter Toleranz einzuüben und zu praktizieren, ist eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Schule. Das Vorhandensein eines breiten Spektrums von Überzeugungen in einer Klassengemeinschaft kann die Fähigkeit aller Schüler zu Toleranz und Dialog als einer Grundvoraussetzung demokratischer Willensbildungsprozesse nachhaltig fördern.“ (aus e. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2006 – 2 BvR 1693/04)
- „Die Schule erfüllt insbesondere im Primarbereich eine zentrale sozialpolitische Aufgabe. … Über die … Bildungs- und Erziehungsziele des … Schulgesetzes wird gewährleistet, daß sich alle Kinder mit den grundlegenden Werten auseinandersetzen müssen und Fähigkeiten entwickeln sollen, die für eine eigenverantwortliche Persönlichkeit in einer sozialen Gemeinschaft Voraussetzung sind. Dies erfolgt in einer Struktur, die, jedenfalls im theoretischen Ansatz, eine Privilegierung durch soziale Herkunft ausschließen soll.“ (aus dem Bescheid einer deutschen Bildungsbehörde, in dem der Antrag auf Erlaubnis zur „Home Education“ abgelehnt wird, Quelle der Autorin bekannt).
- „Die allgemeine Schulpflicht dient dem legitimen Ziel der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags. Dieser Auftrag richtet sich nicht nur auf die Vermittlung von Wissen und die Erziehung zu einer selbstverantwortlichen Persönlichkeit. Er richtet sich auch auf die Heranbildung verantwortlicher Staatsbürger, die verantwortungsbewusst an den demokratischen Prozessen in einer pluralistischen Gesellschaft teilhaben.“ (aus einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Beschluß vom 31. Mai 2006 – 2 BvR 1693/04)
- Eine ausführliche Darstellung dieses Problems und seiner Lösung findet sich in dem Buch „Unsere Kinder brauchen uns!“ von Gordon Neufeld und Gabor Maté, Genius 2006.
- Eine Auflistung solcher Studien findet sich in dem unter 17 genannten Buch oder im Internet.
- Darstellung einer Studie, die 5.000 US-Jugendliche 15 Jahre lang begleitete, unter: www.homeschooling.de oder www.leben-ohne-schule.de (deutsche Kurzfassung) oder www.hslda.org (englisch)
- Näheres und vor allem Wege aus dieser katastrophalen Entwicklung zeigt ebenfalls das unter 17 genannte Buch „Unsere Kinder brauchen uns!“ auf, das derzeit in 14 Sprachen übersetzt wird. (Originaltitel: „Hold on to your kids“). Autor Gordon Neufeld bietet regelmäßig auch in Deutschland Vorträge und Seminare zu diesem Thema an, Info unter www.prokindseminare.de.
- Grundgesetz Art. 6 („Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“), UN-Kinderrechtskonvention Art. 18
- UN-Kinderrechtskonvention Artikel 14.
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