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Medien schweigen zur abgewiesenen US-Zivilklage gegen Julian Assange

assangetrialDie Ende Juli erfolgte „rechtskräftige“ Abweisung einer Zivilklage des Democratic National Committee (DNC) gegen Julian Assange durch ein US-Bundesgericht stellt eine verheerende Niederlage der amerikanischen Kampagne zur existenziellen Vernichtung des WikiLeaks-Gründers dar. Sie entlarvt die „Russiagate“-Verschwörungstheorie, die von der Demokratischen Partei, den Systemmedien und den Geheimdiensten seit drei Jahren immer wieder vorgebracht wird, als puren Schwindel.


Die Entscheidung von Richter John Koeltl vom US District Court for the Southern District of New York wandte sich gegen die Verleumdung, dass Assange mit Russland „konspiriert“ habe. Sie bestätigte den Status des Beklagten als Journalist und Verleger und wies die Behauptung zurück, dass die Veröffentlichung durchgesickerter DNC-E-Mails durch WikiLeaks im Jahr 2016 „illegal“ gewesen sei.

Trotz der Bedeutung dieses Urteils, das eindeutig Nachrichtenwert hat, wurde es von den US- und internationalen Medien fast vollständig ignoriert. Das allgemeine Verschweigen der Gerichtsentscheidung reichte von der New York Times (die einen kurzen, nur sechs Absätze umfassenden Bericht über die Entscheidung auf Seite 25 begrub) und der Washington Post bis hin zu „alternativen“ Medien wie The Intercept, von den Abendnachrichten im Fernsehen bis zu den Publikationen der Pseudolinken und kann daher nur als koordinierte Politverschwörung bezeichnet werden. Sie soll jede Diskussion darüber unterdrücken, wie das Gericht die Verleumdungen aufdeckte, mit denen Assange schlechtgemacht und isoliert wurde; zudem zielt sie darauf ab, die beispiellose internationale Verfolgung Assanges wegen der WikiLeaks-Enthüllung amerikanischer Kriegsverbrechen, Überwachungsmaßnahmen und diplomatischer Komplotte zu rechtfertigen.

Die New York Times, die Wa­shing­ton Post und andere Systemmedien haben Assange unermüdlich als „russischen Agenten“ verleumdet und als Herzstück einer in Moskau angezettelten Verschwörung dargestellt, durch die die demokratische Kandidatin Hillary Clinton angeblich die US-Präsidentschaftswahlen 2016 verlor. Jetzt wurden diese Behauptungen gerichtlich nachgeprüft und als Netz aus Lügen und Hirngespinsten entlarvt – und plötzlich herrscht Funkstille. Hätte das Gericht zugunsten des DNC entschieden, dann hätte es fraglos große Schlagzeilen und eine umfangreiche Berichterstattung gegeben.

assange

Die Redakteure und Chefreporter dieser Medien – zum Beispiel der Leitartikelredakteur James Bennet von der New York Times – stehen in permanentem Kontakt mit der CIA und anderen Geheimdiensten. Hinter den Kulissen entwickeln sie eine redaktionelle Linie, die nur die Interessen der Wall-Street-Banken und des militärisch-geheimdienstlichen Komplexes fördern soll. Gleichzeitig entscheiden sie, welche Nachrichten und Informationen sie der amerikanischen Bevölkerung und dem Rest der Welt vorenthalten.

Das Schweigen der Mainstreammedien über diese Gerichtsentscheidung ist ein deutliches Beispiel für die Art Medienmanipulation, die dazu geführt hat, dass Millionen Menschen im Internet alternative Nachrichtenmedien wie eben WikiLeaks konsumieren. Die Entscheidung von Richter Koeltl stellt klar, wie antidemokratisch und diktatorisch die Klage des DNC gegen Julian Assange war. Der Richter warnte:

„Wenn WikiLeaks dafür haftbar gemacht werden könnte, dass es Dokumente zu den politischen, finanziellen und Wahlkampfstrategien des DNC veröffentlicht hat, nur weil der DNC diese Dokumente als ,geheim‘ und Geschäftsgeheimnisse deklariert, dann wäre auch jede andere Zeitung oder jedes andere Medium in einem solchen Fall haftbar.“

Und das, so fügte er hinzu, wäre eine „Aufhebung des ersten Zusatzartikels zur Verfassung der Vereinigten Staaten“, der laut den amerikanischen Grundrechten die Pressefreiheit garantiert.

Das Koeltl-Urteil bekräftigte außerdem das demokratische Grundprinzip, demzufolge WikiLeaks das Recht hatte, die DNC-Dokumente aus dem Jahr 2016 zu veröffentlichen, auch wenn sie möglicherweise von der russischen Regierung oder einer anderen Organisation illegal erworben worden waren. Das lässt die eindeutige Schlussfolgerung zu, dass Chelsea Mannings Entscheidung, militärische und diplomatische Dokumente der USA weiterzugeben, zwar gegen das Gesetz verstieß, die WikiLeaks-Veröffentlichung der besagten Dokumente jedoch nicht. Sowohl die Veröffentlichung der 2010 als auch die der 2016 durchgesickerten Dokumente waren verfassungsrechtlich geschützte journalistische Aktivitäten.

Koeltl wandte sich mit seiner Entscheidung zudem gegen die Behauptungen der Regierung Trump, der Demokratischen Partei und der Medien, dass Assange ein „Hacker“ und damit nicht durch den ersten Verfassungszusatzartikel geschützt sei. Der Richter bezeichnete Assange wiederholte Male als „Journalisten“ und WikiLeaks als „Verleger“. Die genannten Parteien versuchen sämtlich, die Verfolgung Assanges als Präzedenzfall für die Verhängung zunehmend autoritärer Maßnahmen zu nutzen, mit denen sie den steigenden Widerstand der Bevölkerung gegen Krieg, soziale Ungleichheit und Angriffe auf demokratische Rechte unterdrücken wollen.

Quelle: WSWS.org, 02.08.19, https://tinyurl.com/y5fqareo


Kommentare

Kommentar von Meine Meinung (08. Dezember 2019, 16:28 Uhr)

ist, dass das eher schlecht und eben kein Erfolg ist. Vor dem Zivilgericht hätte er ev. gewonnen. Vor dem Geheimdiensttribunal unter Ausschluß der Öffentlichkeit wird er verurteilt werden.