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NEXUS Magazin 7, Oktober-November 2006

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Abschied vom Schulzwang

Homeschooling ist in ganz Europa (sowie allen anglophonen Ländern weltweit) grundsätzlich erlaubt – nur Deutschland leistet sich bisher eine Kriminalisierung engagierter Eltern

Im August wurde der Hamburger André R. verhaftet. Das Vergehen des studierten Lehrers: Statt seine Kinder gegen ihren Willen zum Schulbesuch zu zwingen, unterrichtet er sie zu Hause selbst. Ausgelöst wurde dies durch unangenehme Schulerlebnisse seiner ältesten Tochter, aber die „Schulverweigerer“-Familie R. argumentiert mit ihrem Recht auf religiöse Gewissensfreiheit und wirkt in den Medien mit altmodischen Kleidern und Frisuren ungewöhnlich, fast exotisch. (Einen offiziellen Jeans-Zwang gibt es zwar nicht, aber wer seine Töchter mit Zöpfen und wadenlangen Kleidern herumlaufen läßt, muß ja wohl ein fanatischer Extremist sein!)

R.’s mehrtägige Haft und die anschließende Flucht der Familie nach Österreich, um einer beantragten Entziehung des Sorgerechts für die Kinder zu entgehen, hat in Deutschland neben einer kontroversen Diskussion um Elternrechte und Staatspflichten bzw. Elternpflichten und Staatsrechte einen kollektiven Erkenntnisschub ausgelöst: Außer in der Slowakei ist die Bildung der Kinder durch die Eltern in ganz Europa (sowie allen anglophonen Ländern weltweit) grundsätzlich erlaubt – nur Deutschland leistet sich bisher eine Kriminalisierung engagierter Eltern – wie kommt das denn?

Deutschland ist stolz darauf, daß Preußen zu den allerersten Ländern gehörte, die am 28. September 1717 die allgemeine Schulpflicht einführten. Bei Strafe im Fall der Zuwiderhandlung war den Eltern befohlen, ihre Kinder vom 5. bis 12. (ab 1754 bis zum 14.) Lebensjahr in die Schule gehen zu lassen, damit sie lesen, schreiben und rechnen lernen konnten.

Das Lehramt galt als Nebenbeschäftigung; die Lehrer, meist entlassene Soldaten, mußten für ihren Lebensunterhalt selber sorgen – durch Schnapsausschank beispielsweise. Noch 1779 sah sich Friedrich II. veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß Lehrer lesen, schreiben und rechnen können sollten. Viel mehr konnte er nicht tun, denn die Schulen standen (bis 1926) unter der Aufsicht der Kirche, und der Gutsherr als Patron sah im Zweifelsfall die Kinder seines Dorfes meist lieber auf dem Acker oder im Stall als beim ABC. Die schulfreien Zeiten richteten sich nach den landwirtschaftlichen Erfordernissen. So heißen die Herbstferien noch heute in manchen Gegenden „Kartoffelferien“, weil die Kinder dann zum Auflesen der Kartoffeln gebraucht wurden.

Grundrecht auf Bildung

Die Einführung der Schulpflicht diente damals in einem ländlich strukturierten, feudalistischen System dazu, das Recht der Kinder auf ein Mindestmaß an Bildung auch dort zu gewährleisten, wo uneinsichtige, ungebildete Eltern und vor allem Gutsherren kein Interesse daran hatten und die Kleinen lieber ausschließlich zur Arbeit einsetzten. Selbstverständlich wurde in Fällen, wo die Eltern selbst des Lesens, Schreibens und Rechnens kundig waren oder ihren Sprößlingen sogar weitergehende Fähigkeiten vermitteln konnten, der Besuch einer solchen Schule nicht erzwungen, so daß Teile des Bildungsbürgertums ihre Kinder weiterhin selbst unterrichteten. Die Brüder Grimm, Humboldt und ein Goethe oder Hölderlin erwarben sich ihre Bildung zu Hause, auch Mozart ging nicht zur Schule, und Schulversager Albert Einstein hätte vermutlich nie das Abitur geschafft, wenn seine Mutter ihn nicht kurz entschlossen in der Schweiz selbst auf die Prüfungen vorbereitet hätte. Die allgemeine Schulpflicht diente dazu, durch ihr Angebot das Recht auf ein Mindestmaß an Bildung für alle sicherzustellen. Die Nutzung dieses staatlichen Angebotes zu erzwingen, wo es bessere Möglichkeiten gab, war nicht der Zweck.

Privatschulen

Nachdem 1926 das Schulwesen aus der Vormundschaft der Kirche entlassen worden war, blühten an vielen Orten private Schulen auf. Rudolf Steiner, Maria Montessori, Freinet, Piaget und zahlreiche andere Reformpädagogen entwickelten neue Schulformen, daneben wurden Kinder mit besonderen Bedürfnissen – ob hoch- bzw. spezialbegabt, entwicklungsverzögert, besonders sensibel oder von zarter Gesundheit – immer auch zu Hause durch ihre Eltern oder Privatlehrer unterrichtet.

Reichsschulgesetz

Diese Bildungsvielfalt fand im Dritten Reich ein jähes Ende. 1938 wurden mit dem Reichsschulgesetz nicht nur sämtliche Privatschulen geschlossen, sondern auch die freie Bildung zu Hause kategorisch verboten. Sinn dieser Maßnahmen war natürlich die ideologische Gleichschaltung aller Kinder, der sich niemand durch den Rückzug in individuelle Nischen entziehen sollte.1

DDR: Die demokratische Einheitsschule

Nach dem Krieg versuchte die Legislative, zwei einander widerstreitende Notwendigkeiten zu vereinbaren: Einerseits sollte eine monopolistische Gleichschaltung und Ideologisierung der Jugend ausgeschlossen, andererseits die Erziehung demokratisch gesinnter Bürger sichergestellt werden. Diese Aufgabe wurde im Osten Deutschlands durch das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ zu lösen versucht. Hier heißt es:

„Der Aufbau eines neuen friedlichen demokratischen Deutschlands – der einzige Weg zur nationalen Wiedergeburt und Einheit unserer Heimat – erfordert eine grundlegende Demokratisierung der deutschen Schule. Die neue demokratische Schule muß frei sein von allen Elementen des Militarismus, des Imperialismus, der Völkerverhetzung und des Rassenhasses. Sie muß so aufgebaut sein, daß sie allen Jugendlichen, Mädchen und Jungen, Stadt- und Landkindern, ohne Unterschied des Vermögens ihrer Eltern das gleiche Recht auf Bildung und seine Verwirklichung entsprechend ihren Anlagen und Fähigkeiten garantiert …

Die schulische Erziehung der Jugend ist ausschließlich Angelegenheit des Staates. Der Religionsunterricht ist Angelegenheit der Religionsgemeinschaften; das Nähere wird durch Ausführungsbestimmungen geregelt.

Die Form des öffentlichen Erziehungswesens ist ein für Jungen und Mädchen gleiches, organisch gegliedertes, demokratisches Schulsystem – die demokratische Einheitsschule.“2

Der nationalsozialistischen Gleichschaltung folgte hier also die zwangsweise Einheitsdemokratisierung. Das grundsätzliche Problem dieser Lösung (auch abgesehen von ihrer Umsetzung im real existierenden DDR-Sozialismus) liegt auf der Hand: Wie kann ein System, das keine Wahlmöglichkeiten zuläßt, zur Demokratie erziehen? Ist eine zwangsweise Demokratisierung überhaupt möglich?

Eins, zwei, drei!

Humorvoll bringt Billy Wilders berühmter Film „Eins, zwei, drei!“ dieses Problem auf den Punkt: Der amerikanische Coca-Cola-Geschäftsführer in Berlin regt sich darüber auf, daß die Mitarbeiter jedes Mal aufspringen und ihn militärisch-zackig begrüßen, wenn er den Raum betritt. Sein deutscher Assistent Schlemmer erklärt ihm, daß er ja früher das Sitzenbleiben hätte befehlen können, aber jetzt in der Demokratie „machen die Leute, was sie wollen. Und sie wollen aufstehen!“

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