Echt sinnvoll: die PatVerfü

23. Mai 2013

Wer Hageneinmal unter staatliche Kuratel ("Betreuung") geraten ist, wird seinen freien Willen in der Regel nicht wieder erlangen. Ab dann bestimmt ein Betreuer über den Aufenthaltsor, die Finanzen und eigentlich alle wichtigen Parameter im Leben des Betreuten. Natürlich gibt es Fälle, in denen das die einzig sinnvolle Lösung darstellt. Aber genauso kann dieses Instrument dazu benutzt werden, unbequeme Bürger zu psychiatrischen Zwangs-Patienten zu machen. Und wollen wir wetten, dass dieser Fall schon -zigmal eingetreten ist?
Eine Berliner Initiative unter Schirmherrschaft von Nina Hagen bietet nun rechtliche Hilfestellung an, sich derart "wohlmeinende" staatliche Fürsorge möglichst vom Hals zu halten.

Wir zitieren kurz aus dem Originaltext der PatVerfü-Website:

Es kann jeden treffen

Viele wissen es nicht: auch wenn Sie gegen kein Gesetz verstoßen haben, kann Ihnen die Frei-heit und das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben entzogen werden.

Eine psychiatrische Diagnose und die Behauptung einer „Selbst- oder Fremdgefährdung“ sind dafür ausreichend.

Psychiater klassifizieren dabei Ihr Verhalten als Symptome einer schweren psychischen Erkran-kung, nicht als Ausdruck Ihres Willens und Ihrer Entscheidungen.

Bestreiten Sie die Diagnose und lehnen Sie eine Behandlung ab, gilt dies bereits als Beweis Ihrer Krankheit.

Mögliche Folgen: Einsperrung in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik, zwangsweise Verabreichung von Psychopharmaka oder Festschnallen am Bett.

Entmündigung: gibt’s das noch?

Ja! Entmündigung heißt heute „Betreuung“. Der Begriff klingt nett, ist aber nicht harmlos, denn er verschweigt das Wesentliche: es geht um rechtliche Stellvertretung.

Klartext: eine gerichtlich bestellte Person darf in Ihrem Namen über Ihren Aufenthaltsort, Ihre Fi-nanzen und jegliche medizinische Behandlung Ihrer Person entscheiden. Lehnen Sie diese Art der Betreuung ab, kann ein Gericht sie anordnen; auch gegen Ihren Willen.

Voraussetzung dafür ist auch in diesem Fall ein psychiatrisches Gutachten. Darin wird behauptet, dass Sie wegen einer psychischen Erkrankung Ihre Hilfebedürftigkeit nicht erkennen und Ihre An-gelegenheiten nicht selbst regeln könnten.

Was viele nicht wissen: Jeder, ob Nachbar, Verwandter, Freund oder Arzt kann für Sie bei Ge-richt eine rechtliche Betreuung beantragen, auch wenn Sie dies nicht wollen.

Schutz ist möglich

Die PatVerfü ist eine Patientenverfügung, die ausdrücklich psychiatrische Untersuchungen unter-sagt und so die Entstehung psychiatrischer Diagnosen verhindert.

Ohne Diagnose aber sind psychiatrischen Zwangsmaßnahmen und einer rechtlichen Stellvertre-tung gegen Ihren Willen die rechtliche Grundlage entzogen.

Als weitere Sicherung nennen Sie in einer PatVerfü Vertrauenspersonen. Diese können als Vor-sorgebevollmächtigte selbst dann, wenn Ihnen die Fähigkeit zu eigenen Entscheidungen abge-sprochen wird, Ihren Willen durchsetzen. Damit ist die gerichtliche Bestellung eines Betreuers ge-gen Ihren Willen nicht mehr möglich.

Die PatVerfü steht zum privaten Gebrauch kostenlos zur Verfügung.

Kommentare

24. Mai 2013, 17:06 Uhr, permalink

ludwig

fixt mal die überflüßigen bindestriche ;-)

24. Mai 2013, 23:41 Uhr, permalink

Felix

Guter Artikel.
Nina Hagen hab ich erst letztens in Hamburg gehört und auch kurz mit ihr geredet.
Zum Thema des Artikels sind die Bücher von Gerd Postel sehr erhellend: ein Postbote der sich jahrelang in verschiedenen Städten als Arzt ausgegeben hat, weil er echt gut reden kann.
Die Ärzte und Psychiater stehen auf sowas, wie man in seinen Büchern erkennt."Doktorspiele: Geständnisse eines Hochstaplers", "Die Abenteuer des Dr. Dr. Bartholdy. Ein falscher Amtsarzt packt aus"
www.youtube.com/watch?v=NnV-O51YFE4

30. September 2013, 20:48 Uhr, permalink

Dr. rer. nat. Harald Wenk

die lage ist ernst. insbesonder ältern menschen werden patitenverfügungen gerd von offizieller seite "angeboten", wass vobn vielen notaren und rechtsanwälten unterstüztt wird, die eine betreuung und zwangsbehandlung NICHT ausschliessen, sonderm gerde extra zulassen!! das liegt daran, das ärzte und pflegepersonal kene lustz aufregreessforderungen und prozessse haben evbenso wie gesvchäftsleute, die betonsicher unterxvchruften bevorzugen und suchen. diew erbem sind auch sdtsrk an beteuunugen (neureentmündigungsname) interssiert. YOGA STAT PSYVCHIATRIE heisst die devise, und wen schon medizin, dan mescalin,m ahayuasca oder andere wohlbewährete mittel aud de menxcvheutsgexcvichte im kampf gegrn schmerz, leiden und tod. naturpsyvhogene mit lkuge anleitung. gibnbt es. kein grund herumzustümpern oder krimninell zu werden!°! esmus kein mensch bei der verschruftlicbhhung drer pastverfü, drr unterscherift dabei sein. unterschreben und wen übergsupt späte breglaubigem lassen ist noch einmsal ein schuzt. duegehre hinbn un diagnodstizietren beim beglsubohgrn unet uimständuen!! echt "fiese möps". ds brasucht man die richthigen anwälte unbd tipps. niemals frewillig mit einem psychiater diagnostisch reden!! in de egel wirddierrechtsposition des patienten überhaupt nicht ausgenutzt!! fürs nachtodschicksal iund lkebren ydsind psyvhopharamasla fas da reinste gift!! leise ist da nicht duie uiibzuge wissenxscgsft, due medizin wi das geld alle druiniert. im genteil. jre meh geld im spiel ist, deto düster sieht es um echtes wisssen aus..

30. September 2013, 20:49 Uhr, permalink

Dr. rer. nat. Harald Wenk

meinre kommemtarfr wereden "zerhackt" . von "interssierter seite"??

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