Abschied vom Schulzwang

Homeschooling ist in ganz Europa (sowie allen anglophonen Ländern weltweit) grundsätzlich erlaubt – nur Deutschland leistet sich bisher eine Kriminalisierung engagierter Eltern

Endnoten

  1. www.verfassungen.de/de/de33-45/schulpflicht38.htm
  2. „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (Mai/Juni 1946). Es galt in der sowjetisch besetzten Zone, und in der späteren DDR.
  3. Grundgesetz Art. 6: (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
    Grundgesetz Art.7: (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates …
    (4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates …
  4. Autor vieler Bücher, die teilweise auf Deutsch vorliegen, z.B. „Aus schlauen Kindern werden Schüler“, „Wie Kinder lernen“, „Zum Teufel mit der Kindheit“ und andere. Begründer der ersten US-Zeitschrift für freie Bildung Growing without Schooling.
  5. Nachfolger des 1985 verstorbenen John Holt und Leiter der Holt Association, die Bücher und Lernmaterialien für frei lernende Kinder herausbringt.
  6. Gründerin der Clonlara School (ohne kollektiven Lehrplan und Anwesenheitspflicht), die inzwischen weltweit frei lernende Kinder begleitet und betreut.
  7. Autorin des Bestsellers „The Teenage Liberation Handbook“, das 2007 auf Deutsch erscheinen soll (Genius Verlag).
  8. Eine Zusammenfassung der derzeitigen Situation, viele hilfreiche Links und Kontakt zu aktiven Eltern finden sich z.B. unter www.netzwerk-bildungsfreiheit.de und www.alternative-learning.org.
  9. Näheres z. B. in Alan Thomas: „Informelles Lernen“, aus: Kurskontakte 145, www.kurskontakte.de/article/show/article_447ea69fba1da.html
  10. Keller, Olivier: „Denn mein Leben ist Lernen: Wie Kinder aus eigenem Antrieb die Welt erforschen.“ Weitere Buchtips unter www.leben-ohne-schule.de/buecher.html
  11. Siehe u.a. John Holt: „Aus schlauen Kindern werden Schüler … Von dem, was in der Schule verlernt wird.“ ISBN 3407221320, sowie „Kinder lernen selbstständig – oder gar nicht(s)“ ISBN 340722009X
  12. Studie von Paula Rothermel, www.jspr.btinternet.co.uk/PaulaRothermel.htm, deutsche Kurzfassung unter www.bvnl.de/texte.html?cat=cat_4129513b48db2 .
  13. Siehe z.B. die Pressemitteilung der Stadt Hamburg vom 8. 3. 2005: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/presse_meldungen/2005/maerz/08/2005-03-08-bbs-schulpflicht.html, sowie viele andere Quellen unter den Stichworten „Jessica Schulpflicht“
  14. „Die Schulpflicht steht zudem in einem angemessenen Verhältnis zu dem Gewinn, den die Erfüllung dieser Pflicht für den staatlichen Erziehungsauftrag und die hinter ihm stehenden Gemeinwohlinteressen erwarten lassen. Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten „Parallelgesellschaften“ entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren. … Für eine offene pluralistische Gesellschaft bedeutet der Dialog mit solchen Minderheiten eine Bereicherung. Dies im Sinne gelebter Toleranz einzuüben und zu praktizieren, ist eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Schule. Das Vorhandensein eines breiten Spektrums von Überzeugungen in einer Klassengemeinschaft kann die Fähigkeit aller Schüler zu Toleranz und Dialog als einer Grundvoraussetzung demokratischer Willensbildungsprozesse nachhaltig fördern.“ (aus e. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2006 – 2 BvR 1693/04)
  15.  „Die Schule erfüllt insbesondere im Primarbereich eine zentrale sozialpolitische Aufgabe. … Über die … Bildungs- und Erziehungsziele des … Schulgesetzes wird gewährleistet, daß sich alle Kinder mit den grundlegenden Werten auseinandersetzen müssen und Fähigkeiten entwickeln sollen, die für eine eigenverantwortliche Persönlichkeit in einer sozialen Gemeinschaft Voraussetzung sind. Dies erfolgt in einer Struktur, die, jedenfalls im theoretischen Ansatz, eine Privilegierung durch soziale Herkunft ausschließen soll.“ (aus dem Bescheid einer deutschen Bildungsbehörde, in dem der Antrag auf Erlaubnis zur „Home Education“ abgelehnt wird, Quelle der Autorin bekannt).
  16. „Die allgemeine Schulpflicht dient dem legitimen Ziel der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags. Dieser Auftrag richtet sich nicht nur auf die Vermittlung von Wissen und die Erziehung zu einer selbstverantwortlichen Persönlichkeit. Er richtet sich auch auf die Heranbildung verantwortlicher Staatsbürger, die verantwortungsbewusst an den demokratischen Prozessen in einer pluralistischen Gesellschaft teilhaben.“ (aus einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Beschluß vom 31. Mai 2006 – 2 BvR 1693/04)
  17. Eine ausführliche Darstellung dieses Problems und seiner Lösung findet sich in dem Buch „Unsere Kinder brauchen uns!“ von Gordon Neufeld und Gabor Maté, Genius 2006.
  18. Eine Auflistung solcher Studien findet sich in dem unter 17 genannten Buch oder im Internet.
  19. Darstellung einer Studie, die 5.000 US-Jugendliche 15 Jahre lang begleitete, unter: www.homeschooling.de oder www.leben-ohne-schule.de (deutsche Kurzfassung) oder www.hslda.org (englisch)
  20. Näheres und vor allem Wege aus dieser katastrophalen Entwicklung zeigt ebenfalls das unter 17 genannte Buch „Unsere Kinder brauchen uns!“ auf, das derzeit in 14 Sprachen übersetzt wird. (Originaltitel: „Hold on to your kids“). Autor Gordon Neufeld bietet regelmäßig auch in Deutschland Vorträge und Seminare zu diesem Thema an, Info unter www.prokindseminare.de.
  21. Grundgesetz Art. 6 („Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“), UN-Kinderrechtskonvention Art. 18
  22. UN-Kinderrechtskonvention Artikel 14.

Kommentare

15. Januar 2014, 12:53 Uhr, permalink

Markus Harding

Hervorragender Artikel, spricht mir aus dem Herzen. Unsere 4 Kinder waren oder sind alle auf einer (christlichen) Privatschule.
Man stelle folgende Tatsachen mal in einen Zusammenhang:
1. Bereits unter U. v. d. Leyen hat die BZGA eine Broschüre für Erzieher herausgegeben, in der Ratschläge für die sexuelle Erziehung von Kindern ab 1 Jahr (!) gegeben werden. Suchen Sie mal danach und lesen Sie das in Ruhe durch, Sie werden Augen machen!
2. Die grüne Landesregierung von B-W möchte ab 2015 fächerübergreifend und über alle Klassen die "Akzeptanz" von Homosexualität und anderen Sonderformen fördern. Nicht mehr "Toleranz" (=Duldung) sondern Akzeptanz (=gutheißen).
3. Unsere neue "Familien"-Ministerin Schwesig ist der Meinung, daß das Betreuungsgeld, von ihr und anderen abfällig als "Herdprämie" geschmäht, nur eine Belohnung dafür sei, die "Kinder der Bildung zu entziehen". Welcher Bildung ab dem Alter von 6 Monaten?
4. Wissen Sie, daß ein KiTa-Platz je Kind und Monat ca. € 1000,- kostet?
Warum es ist dem Staat so wichtig unsere Kinder möglichst früh zu haben? Wozu will er sie erziehen? Warum nimmte er solche Kosten auf sich und droht Verweigerern sogar mit Strafen? Ist es verwunderlich da die Tradition aus den späten 30er Jahren fortgeführt zu sehen?

01. Oktober 2014, 17:26 Uhr, permalink

Franz Josef Neffe

Mich erstaunt es immer wieder, das immer noch alle auf so ein plumpes Ablenkungsmanöver hereinfallen und sich zum Schuldigen machen lassen, wenn sie ihr Kind NICHT IN DAS GEGENTEIL VON SCHULE schicken.
SCHULPFLICHT braucht doch auch eine REALE GRUNDLAGE, und dazu gehört, dass eine SCHULE da ist, wo das Kind hin soll.
Die staatliche Schulaufsicht akzeptiert nicht, dass du dein Kind in eine Bäckerei, ins Cafe, in den Zoo oder in den Zirkus schickst - wiewohl dort in aller Regel bedeutend mehr SCHULE ist als in den jenen Unterrichtsvollzugsanstalten, die wir zum GEGENTEIL VON SCHULE gemacht haben.
In diesen Unterrichtsvollzugsanstalten werden nicht selten Kinder schon in der 1. Klasse von der Lehrerin gemobbt - ich erinnere an die 7jährige Sabrina, die nicht mehr leben wollte, weil sie täglich von ihrer Unterrichtsvollzugsbeauftragten vor der Klasse blamiert wurde.
Ich erinnere an die vielen massiven Probleme der Kinder untereinander, die oft über Jahre verschleppt werden, weil der UNTERRICHTSVOLLZUG immer vorgehen muss.
Selbst wenn Kinder verprügelt, genötigt, erpresst und auf jede denkbare Weise gepeinigt und gedemütigt werden, müssen sie in UNTERRICHTSVOLLZUGSANSTALTEN - NICHT IN SCHULEN.
Und wir alle lassen uns jeden tag diese Mogelpackung andrehen.
Warum verlangen wir nicht endlich WIRKLICHE SCHULEN für unsere Kinder?
Wer von den Tätern wie von den Opfern weiß denn überhaupt noch, was das Wort SCHULE bedeutet und was eine SCHULE ist???
Wer sein Kind nicht in MISS-HANDLUNGS-ANSTALTEN schicken will, DER erfüllt doch das Gesetz über die SCHULpflicht.
Die Strafbefehle haben die zu bekommen, die SCHULE zu Zwangsanstalten machen und das Teilnehmen an Veranstaltungen, wo die - vom Grundgesetz geschützte - Menschenwürde verletzt wird, erzwingen wollen.
Es ist für niemanden hilfreich, wenn sich die Opfer zu Tätern machen lassen.
SCHULPFLICHT ohne SCHULEN, das geht nicht.
SCHULPFLICHT beginnt damit, dass für Kinder wirkliche SCHULEN zur Verfügung stehen müssen.
Da gibt es sehr viel zu tun, bis dieser Zustand auch nur halbwegs erreicht ist.
Wenn unsere "Schulen" nicht das Gegenteil von SCHULE wären, wäre Schulpflicht kein wirkliches Problem.
Freundlich grüßt
Franz Josef Neffe

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